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Hauptuntersuchung:
Nach §29 StVo ist die Hauptuntersuchung, auch
für neue Motorräder, alle zwei Jahre fällig.
Jeden Dienstag können Sie nach telefonischer Absprache Ihre Untersuchung bei uns
abnehmen lassen. Wir kümmern uns um Ihre technischen Änderungen, sowie Sondereintragungen.
Außerdem machen wir auch Vollabnahmen (Baurat).
Wann ist Ihre Hauptuntersuchung fällig?
Bitte schauen Sie in Ihrem Fahrzeugschein. Dort ist der Monat,
das Jahr der Fälligkeit eingetragen.
Trotz dieser gesetzlichen Regelung empfehlen wir Ihnen vor jeder Saison und
vor jedem größeren Trip Ihr Motorrad durchchecken zu lassen.
Frühjahrsinspektion:
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig eine Inspektionstermin mit uns. |
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